Finanzierung

Als Sozialorganisation erfüllt Pro Senectute sowohl einen individuellen als auch einen öffentlichen Auftrag. Sie finanziert sich zu rund der Hälfte durch die Beiträge der Kundinnen und Kunden. Ungefähr 45% steuert die öffentliche Hand bei, wobei davon je gut die Hälfte vom Bund aus Art. 101bis AHVG und die andere Hälfte von den Gemeinden finanziert wird. Der verbleibende Rest wird durch Spenden, Sammlungen und Legate sowie Finanzerträge finanziert.

Spenden

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