Finanzierung
Als Sozialorganisation erfüllt Pro Senectute sowohl einen individuellen als auch einen öffentlichen Auftrag. Sie finanziert sich zu rund der Hälfte durch die Beiträge der Kundinnen und Kunden. Ungefähr 45% steuert die öffentliche Hand bei, wobei davon je gut die Hälfte vom Bund aus Art. 101bis AHVG und die andere Hälfte von den Gemeinden finanziert wird. Der verbleibende Rest wird durch Spenden, Sammlungen und Legate sowie Finanzerträge finanziert.
Spenden
Pro Senectute RWS, 9450 AltstättenIBAN: CH14 0900 0000 9001 6018 5
Spenden ab Fr. 100.- werden üblicherweise verdankt.